Das Geschäftsstraßenmanagement hat als neutraler Dritter eine wichtige Schnittstellenfunktion
zwischen den Akteuren des Stadtteils, der Stadtverwaltung und Bewohnern sowie der Gewerbetreibenden. Es ist zugleich zentraler Koordinator und Initiator für die angestrebte Kooperation der Akteure zur Aufwertung des Standortes sowie zur Umsetzung der geförderten
Maßnahmen.
Weitere Aufgaben sind u.a.
- Leerstandsmanagement und Maßnahmen zur Beseitigung des Ladenleerstands bzw. Verbesserung des Branchenmix in aktiver Ansprache der jeweiligen Eigentümer, Regelmäßige Aktualisierung der Leerstands- und Branchenerfassung, Entwicklung von Umnutzungsstrategien für Leerstände die nicht mehr mit dem klassischen inhabergeführten Einzelhandel zu regenerieren sind
- Planung und Realisierung von Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und der stadtverträglichen Mobilität
- Stärkere Einbindung von Universität und Wissenschaftshafen in die positive Entwicklung des Gebietes (z.B. durch Ansiedlung von Aus- und Neugründungen, Etablierung studentischen Wohnens im Quartier)
- Abstimmung/Koordination mit verschiedenen Fachbereichen, Dezernaten und Ämtern der Stadtverwaltung
- Organisation und Verwaltung eines Verfügungsfonds in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat sowie Begleitung der Einzelmaßnahmen von der Antragstellung über die Abrechnung bis zum Verwendungsnachweis einschl. Fertigstellung begonnener Maßnahmen.
- enge Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement
„Managen“ im Sinne des Stadtteil- und Geschäftsstraßenmanagements ist als moderierender, koordinierender und initiierender Prozess zu verstehen
Verfügungsfonds
WAS IST DER VERFÜGUNGSFONDS?
Der Verfügungsfonds ist ein Fördertopf, um Sie als Gewerbetreibende oder Privateigentümer:in zur Durchführung Ihrer Ideen für die Neustadt zu motivieren und zu unterstützen!
WIE FUNKTIONIERT DAS GANZE?
Einfach einen Antrag beim GSM Neustadt stellen!
Ein Beirat aus Händler:innen, Bürger:innen sowie Vertreter:innen aus Kunst, Kultur, Wirtschaft & Verwaltung entscheidet vierteljährlich über Ihre Ideen. Gefördert werden 50% Ihrer Kosten in Höhe von bis zu maximal 5.000€.
Die Umsetzung des Projektes darf erst nach dem Erhalt einer Förderzusage beginnen. Wurde Ihr Antrag bewilligt, kann Ihre Idee umgesetzt werden. Sie bezahlen die Gesamtkosten und erhalten nach Abrechnung die bewilligten Gelder in Höhe des 50%igen Zuschusses zurück.
Die Förderung wird nach Umsetzung des Projektes mit der Abrechnung ausgezahlt.
WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
- Maßnahmen, die einen Nutzen stiften und längerfristig im Fördergebiet verbleiben, z. B. Außenmöblierung oder Beschilderung im öffentlichen Raum
- Investitionen in Bezug auf ein Gebäude oder ein Grundstück, z. B. Bepflanzung oder Graffiti-Projekte
- Erarbeitung von Analysen und Konzepten für investive Maßnahmen
- Durchführung von Wettbewerben
- klimarelevante Themen und Projekte
- zeitlich begrenzte oder einmalige Aktionen und Aktivitäten, z.B. Weihnachtsmarkt oder Bereitstellung von Bildungsangeboten
Sie wissen nicht, wo Ihre Idee einzuordnen ist? Sprechen Sie uns einfach an!
WO BEKOMME ICH DAS FORMULAR?
ALLE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK
Flyer zum Verfügungsfonds herunterladen
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